Schwarzbrennerei ist strafbar – Schnapsherstellung anmeldepflichtig
Ξ October 20th, 2007 | → 1 Comments | ∇ Geld, Recht und Gesetze |
Wer zu Hause Schnaps brennen will, muss das in der Regel anmelden. Schwarzbrennerei ist strafbar und kann als Steuernhinterziehung geahndet werden. Nach dem Branntweinmonopolgesetz müsse zunächst das zuständige Hauptzollamt in Kenntnis gesetzt werden. Das gelte grundsätzlich auch für den Eigengebrauch von Privatpersonen – eine Ausnahme gebe es aber, wenn der Brennkessel der Destille nicht mehr als einen halben Liter groß ist.
Nach dem Regelsteuersatz sind rund 13 € pro Liter reinen Alkohols zu entrichten. Auf eine 0,7-Liter-Flasche Likör mit einem Alkoholanteil von 20 % entfällt eine Branntweinsteuer von rund 1,80 Euro.

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on June 9th, 2008 at 20:17
Einen Einblick in die verbotene Schwarzbrennerei gibt es im Schwäbischen Schnapsmuseum Bönnigheim mit der größten Museumsammlung von Schwarzbrennereien in Deutschland.
So 14-17 Uhr (Mai-Sept)