Pforzheim: Night Glow (Ballonglühen) – 10. Int. GermanCup für Heißluftballone Pforzheim
Ξ September 27th, 2008 | → Noch keine Kommentare | ∇ Highlights, Pforzheim, Videos |
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Ab dem 01.10.2008 gelten verschiedene Änderungen des Waffengesetzes auch für Altbesitzer. Ab diesem Datum müssen Waffenbesitzer, die in der Vergangenheit er-laubnispflichtige Schusswaffen legal in erlaubnisfreie LEP-Waffen haben umbauen lassen, für ihre Waffen eine waffenrechtliche Erlaubnis haben. Bei den LEP-Waffen handelt es sich um Originalwaffen, die auf Luftdruck umgebaut wurden und bei de-nen die Luftenergie in der Patronenhülse gespeichert wird. Aufgrund der Tatsache, dass diese Waffen relativ leicht wieder in “scharfe” Waffen zurückgebaut werden können, hat der Gesetzgeber sie nunmehr erlaubnispflichtig gemacht. Dies bedeutet, dass Besitzer derartiger Waffen bis zum 01. Oktober bei Ihrer zuständigen Waffen-behörde einen Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte gestellt haben müssen. Ansonsten machen sie sich strafbar.
Seit dem 01. April 2008 ist der Umgang mit Vorderschaftsrepetierflinten, bei denen anstelle des Hinterschaftes ein Kurzwaffengriff vorhanden ist oder die Waffengesamt-länge in der kürzest möglichen Verwendungsform weniger als 95 cm oder die Lauf-länge weniger als 45 cm beträgt, verboten. Für Altbesitzer wird dieses Verbot nicht wirksam, wenn sie diese Waffe bis zum 01.10.2008 unbrauchbar machen, einem Be-rechtigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle überlassen oder einen Ausnahmeantrag beim Bundeskriminalamt stellen.
Hat ein Inhaber einer Waffenbesitzkarte am 01.04.2008 erlaubnisfrei erworbene Teile von Schusswaffen, wie Wechsel- und Austauschläufe einschließlich der dazugehöri-gen Verschlüsse und Wechseltrommeln besessen, so sind diese Teile bis zum 01.10.2008 in die Waffenbesitzkarte einzutragen.
Nähere Auskünfte erteilen die zuständigen Waffenbehörden der Kommunen.

Am 8. Oktober 1958 wurde dem Schweden Arne Larsson der erste vollständig implantierte Herzschrittmacher der Welt eingesetzt. “Damals musste man dafür noch den ganzen Brustkorb öffnen”, meinte Konrad Steinbach, Präsident des österreichischen Herzfonds, heute, Freitag, in Wien. Anlässlich des 50. Geburtstages des Herzschrittmachers eröffnet am kommenden Sonntag eine Sonderausstellung im technischen Museum Wien ihre Pforten. Bis zum 30. April 2009 können sich Besucher über die Entwicklung des kleinen Lebensretters informieren. “Zudem wird es Fachvorträge von Ärzten geben und zahlreiche museumspädagogisches Angebote, mit denen wir das Thema Herzschrittmacher auch Kindern näher bringen wollen”, erklärt TMW-Direktorin Gabriele Zuna-Kratky gegenüber unserer Redaktion.
“Auch wenn ein Österreicher durchschnittlich erst mit 76 Jahren seinen ersten Herzschrittmacher bekommt, sollten auch Kinder und Jugendliche wissen, wie sie funktionieren und welche Bedeutung sie haben”, sagt Michael Nürnberg, Experte für Herzschrittmacher am Wilhelminenspital Wien. Insgesamt knapp 50.000 Herzschrittmacher seien seit 1963 in Österreich implantiert worden. Zwischen 30.000 und 35.000 Patienten leben heute mit einem Herzschrittmacher in der Alpenrepublik. “Der große Unterschied zu früher ist aber, dass heute nicht mehr alle ein bis zwei Jahre die Geräte erneuert werden müssen, sondern erst nach sechs bis sieben Jahren”, weiß Nürnberg zu berichten. Zwar würden die Batterien je nach Belastung auch bis zu zwölf Jahre halten, doch sei die Entwicklung auf dem Gebiet der Herzschrittmacher so rasant, dass nach spätestens zehn Jahren ein neuer eingesetzt werde. “Quasi ein Upgrade fürs Herz”, meint Nürnberg weiter.
“War der Herzschrittmacher vor zwei Jahrzehnten nicht viel mehr als ein Herz-in-Gang-Halter ist er heute ein umfangreiches Monitoring-System”, fährt Steinbach fort. So können Geräte der aktuellen Generation Dauer-EKG-Aufzeichnungen vornehmen, die via Handy an den behandelnden Arzt übermittelt werden. “Ziel der Entwicklung ist, dass beim Herzschrittmacher noch mehr derartige Funktionen integriert werden und der Arzt somit schnell ein umfangreiches Krankenbild des Patienten erhält”, sagt Nürnberg.
Doch nicht nur bei den Funktionen, sondern auch in Größe, Gewicht und Preis hat der Herzschrittmacher in den vergangenen 50 Jahren zahlreiche Entwicklungsstadien durchlaufen. War er in seinen Anfängen fast 130 Gramm schwer, doppelt so groß wie eine Streichholzschachtel und musste in einer aufwändigen Operation im Bauchraum befestigt werden, dauert die Implantation des 2-Euro-Stück großen Gerätes heutzutage keine halbe Stunde mehr. “An sich könnten wir zumindest die Austauschoperationen ambulant vornehmen, doch aus Rentabilitätsgründen und zur Beobachtung bleiben die Patienten meist zwei Nächte im Krankenhaus”, erläutert Steinbach. Herzschrittmacher kosten heute je nach Ausstattung zwischen 3.000 und 4.500 Euro, vor einem halben Jahrhundert schlugen sie mit umgerechnet 10.000 Euro zu Buche.
“Selbst wenn ein junger Mensch einen Herzschrittmacher eingesetzt bekommt, muss er kaum mit großen Beeinträchtigungen seiner Lebensgewohnheiten rechnen”, sagt Nürnberg. Denn im Gegensatz zu Vorgängermodellen würden selbst Handystrahlung und Metalldetektoren wie sie an Flughäfen eingesetzt werden, den Geräten nichts mehr ausmachen. “Dennoch rate ich meinen Patienten immer, zu sagen, dass sie einen Herzschrittmacher haben. Nicht etwa, weil die Strahlen gefährlich für sie sind, sondern weil sie dann schneller beim Check-In fertig sind”, erzählt Steinbach. Nur extremer externer Druck auf die Elektroden des Herzschrittsmachers könnte zu Problemen führen, da sich diese lösen könnten. “Deshalb wurde auch die Gurtpflicht für Herzschrittmacher-Patienten gelockert”, sagt Steinbach abschließend.
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Die Abfallwirtschaft der Stadt Pforzheim betont, dass die bewährte 14-tägige Bündelung für Altpapier weiterhin und voll umfänglich im gesamten Stadtgebiet durchgeführt wird. Ein weiteres privates Entsorgungsunternehmen hat in der jüngeren Vergangenheit damit begonnen, „Blaue Papiertonnen“ im Ortsteil Büchenbronn aufzustellen. Es handelt sich dabei um ein zusätzliches privatwirtschaftliches System außerhalb der städtischen Bündelsammlung. Dabei werden die „Blauen Tonnen“ ohne Bestellung aufgestellt, es handelt sich dabei um eine sogenannte „Blindlieferung“. Der Leiter der Abfallwirtschaft der Stadt Pforzheim, Bernd Hagenbuch, stellt dabei unmissverständlich klar, „dass nicht bestellte Blaue Tonnen auch nicht akzeptiert werden müssen“. Nicht gewünschte Blaue Tonnen haben die verantwortlichen Unternehmen zeitnah abzuholen. Das Rathaus stellt in diesem Zusammenhang noch einmal fest, dass alle Abfallgefäße – auch die Blauen Tonnen – nur kurzzeitig zum Zeitpunkt der Leerungen im öffentlichen Verkehrsraum bereitgestellt werden dürfen. Im Einzelfall sind Bestellvorgang, Leerungsweise und gegebenenfalls Beschwerden zur Leerung direkt mit dem aufstellenden Unternehmen abzuklären. Für besonderen Ärger bei den Bürgern dürfte der Umstand sorgen, dass die nicht bestellten „Blauen Tonnen“ erst nach einem Anruf von dem Privatunternehmen wieder abgefahren werden.

Und noch ein Beweis, dass unsere Arbeit nicht so ungefährlich ist!
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