Das verhalten der Löwen in Afrika ändert sich
Ξ July 31st, 2008 | → Noch keine Kommentare | ∇ Humor, Videos |
Das Kamerateam fimte eine Reportage über die Dorfbewohner. In dem besagten Haus sollte eine ältere Frau wohnen, doch statt der Oma gab es dort einen nicht gerade freundlichen Mann.
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Zum 1. April 2008 sind die neuesten Änderungen des Waffengesetzes in Kraft getreten. Wie die Waffenbehörden des Enzkreises und der Stadt Pforzheim mitteilen, sind inzwischen bereits zahlreiche Verstöße gegen die neuen Regelungen festgestellt worden. Die Behörden möchten daher auf einige der bedeutendsten Veränderungen hinweisen.
Derzeit sind vor allem Verstöße gegen das Verbot des Führens von Einhandmessern (Messer mit einhändig feststellbarer Klinge) zu verzeichnen. Nach dem neu eingefügten Waffengesetz ist es verboten,
Schusswaffen und Nachbildungen von Schusswaffen, die den Anschein von Feuerwaffen hervorrufen (so genannte Anscheinswaffen)
Hieb- und Stoßwaffen
jegliche (Gebrauchs-)Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (so genannte Einhandmesser) oder feststehenden Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm mit sich zu führen
Müssen diese Waffen oder Messer transportiert werden, so darf dies nur auf direktem Weg und nur in einem verschlossenen Behältnis erfolgen.
Wird die Waffe bzw. das Messer beispielsweise zur Berufsausübung oder im Zusammenhang mit einer entsprechenden sportlichen Betätigung benötigt, so ist das Führen der Hieb- und Stoßwaffen sowie der Einhand- und feststehenden Messer über 12 cm Klingenlänge zu diesem Zweck ausnahmsweise erlaubt. Jeder, der die Waffe in diesem Zusammenhang führt, muss diese Zweckbestimmung glaubhaft machen können.
Die so genannten Softair-Waffen fallen bei entsprechendem Aussehen unter den Begriff der Anscheinswaffen und dürfen folglich in der Öffentlichkeit nur noch in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt bzw. transportiert werden.
Öffentliche Veranstaltungen
Die waffenrechtlichen Vorschriften sind auch zu beachten bei den derzeit zahlreich stattfindenden mittelalterlichen Märkten. Hier werden häufig Schaukämpfe mit Schwertern und ähnlichen Waffen dargeboten. Das Tragen von Waffen ist allgemein bei öffentlichen Veranstaltungen wie beispielsweise Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen oder Märkten verboten. Ausnahmebestimmungen gelten nur für die Mitwirkenden der Schaukämpfe und Vorführungen. Wer als Zuschauer oder Besucher einer solchen Veranstaltung Waffen jedweder Art trägt, begeht eine Straftat!
Ererbte Waffen
Erben von erlaubnispflichtigen Waffen müssen den Erwerb der Waffen innerhalb eines Monats bei der Waffenbehörde anzeigen. Sofern sie nicht auf die Waffen verzichten, sondern diese behalten wollen, benötigen sie hierfür eine Waffenbesitzkarte für Erben. Diese wird von der für den Wohnort zuständigen Waffenbehörde auf Antrag ausgestellt. Neu ist die Regelung, dass Erbwaffen künftig mit einem zugelassenen Blockiersystem versehen werden müssen. Ausnahmen hiervon werden zugelassen, wenn und solange ein entsprechendes amtlich zugelassenes Blockiersystem noch nicht vorhanden ist. Allerdings ist dann nachzurüsten, sobald ein solches auf dem Markt ist. Die Montage/Demontage darf nur durch Autorisierte (Waffenhändler/Büchsenmacher/Waffenhersteller) erfolgen.